Auskunft von Behörden per Informationsfreiheitsgesetz anfragen
Anfrage nach Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz als Begriffe stellen: was man erfragen kann, Ausnahmen als Begriffe, Antragstext, Kosten als Prüfpunkt, Fristen, Umgang mit Ablehnung oder Schweigen, Beauftragte für Informationsfreiheit als Begriff; für Bürger und Initiativen.
Wann Sie diesen Prompt brauchen
Die Verwaltung sagt ‚interne Unterlagen‘. Das Informationsfreiheitsrecht macht viele davon zugänglich, wenn man richtig fragt.
Prompt ausfüllen und kopieren
So wird das Ergebnis besser
- Unterlagen genau bezeichnen; ‚alles zum Thema‘ wird abgelehnt.
- Kostenauskunft vorab erbitten; das verhindert Überraschungen.
- Beauftragte für Informationsfreiheit vermitteln kostenlos.
So fragen Sie nach
- „Formuliere den Antrag.“
- „Formuliere die Erinnerung nach sechs Wochen.“
- „Was ist der Unterschied zu Umweltinformationen? Drei Sätze als Begriffe.“
Weitere Prompts: Bürger und Kommune
Anliegen an Gemeinderat oder Verwaltung formulieren
Ein Bürgeranliegen (Straße, Spielplatz, Beleuchtung, Öffnungszeiten) als sachliches Schreiben mit Problem, Beleg, Vorschlag und Bitte um Antwort, plus Weg über Fragestunde oder Ortsvorsteher.
Bürgerinitiative starten
Von der Idee zur Initiative: Ziel, Kernbotschaft, Gründungstreffen, Aufgabenverteilung, Kommunikation, Unterschriftenliste und Umgang mit Verwaltung und Presse.
Stellungnahme zum Bebauungsplan oder Bauvorhaben
Eine Einwendung im Beteiligungsverfahren, die abgewogen werden muss: Betroffenheit, konkrete Punkte (Verkehr, Lärm, Entwässerung, Grün), Belege, Vorschläge, Frist.
Antrag auf Verkehrsberuhigung oder Tempo 30
Antrag an die Straßenverkehrsbehörde mit Gefahrenlage, Belegen, gewünschter Maßnahme und rechtlichem Rahmen als Prüfhinweis, plus Aktionen der Anwohner.
Bürgerversammlung oder Anhörung: Wortbeitrag vorbereiten
Ein Wortbeitrag von zwei bis drei Minuten mit klarer Botschaft, Belegen, Frage und Vorschlag, dazu Antworten auf Gegenargumente und Verhalten am Mikrofon.
Einwohnerantrag oder Bürgerbegehren vorbereiten
Formelle Beteiligungswege der Kommune als Begriffe (Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Einwohnerfragestunde), Voraussetzungen als Prüfpunkte (Unterschriftenquorum, Fristen, Zulässigkeit), Antragstext, Unterschriftensammlung, Kommunikation, Umgang mit Ablehnung; Landesrecht als Prüfhinweis.
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